
Willkommen auf der Homepage der Bürgerstiftung für Haan & Gruiten
Fünf engagierte Bürgerinnen und 'Bürger sowie vier engagierte Unternehmen brachten ein Stiftungskapital von 190.000,- Euro auf um mit den Erträgen
- mildtätige und
- gemeinnützige
Zwecke in Haan und Gruiten zu fördern.
Die Rechtsfäghigkeit als selbständige Stiftung wurde vom Innenminister des Landes NRW anerkannt. Das Finanzamt Hilden erteilte eine Bescheinigung zur Abziehbarkeit von Spenden.

10 Merkmale einer Bürgerstiftung
Verabschiedet vom Arbeitskreis Bürgerstiftungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen im Rahmen der 56. Jahrestagung im Mai 2000
Eine Bürgerstiftung ist eine unabhängige, autonom handelnde, gemeinnützige Stiftung von Bürgern für Bürger mit möglichst breitem Stiftungszweck. Sie engagiert sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen in einem geographisch begrenzten Raum und ist in der Regel fördernd und operativ für alle Bürger ihres definierten Einzugsgebietes tätig” Sie unterstützt mit ihrer Arbeit bürgerschaftliches Engagement.
- Eine Bürgerstiftung ist gemeinnützig und will das Gemeinwesen stärken. Sie versteht sich als Element einer selbstbestimmten Bürgergesellschaft.
- Eine Bürgerstiftung wird in der Regel von mehreren Stiftern errichtet. Eine lnitiative zu ihrer Errichtung kann auch von Einzelpersonen oder einzelnen lnstitutionen ausgehen.
- Eine Bürgerstiftung ist wirtschaftlich und politisch unabhängig. Sie ist konfessionetl und parteipolitisch nicht gebunden. Eine Dominanz einzelner Stifter, Parteien, Unternehmen wird abgelehnt. Politische Gremien und Verwaltungsspitzen dürfen keinen bestimmenden Einftuss auf Entscheidungen nehmen.
- Das Aktionsgebiet einer Bürgerstiftung ist geographisch ausgerichtet: auf eine Stadt, einen Landkreis, eine Region.
- Eine Bürgerstiftung baut kontinuierlich Stiftungskapitat auf. Dabei gibt sie alten Bürgem, die sich einer bestimmten Stadt oder Region verbunden fühlen und die Stiftungsziele bejahen, die Mögtichkeit einer Zustiftung. Sie sammelt darüber hinaus Projektspenden und kann Unterstiftungen und Fonds einrichten, die einzelne der in der Satzung aufgeführten Zwecke verfolgen oder auch regionate Teilgebiete fördern.
- Eine Bürgerstiftung wirkt in einem breiten Spektrum des städtischen oder regionalen Lebens, dessen Förderung für sie im Vordergrund steht. lhr Stiftungszweck ist daher breit. Er umfasst in der Regel den kulturellen Sektor, Jugend und Soziales, das Bildungswesen, Natur und Umwelt und den Denkmalschutz. Sie ist fördernd und/oder operativ tätig und sollte innovativ tätig sein.
- Eine Bürgerstiftung fördert Projekte, die von bürgerschaftlichem Engagement getragen sind oder Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Dabei bemüht sie sich um neue Formen des gesellschaftlichen Engagements.
- Eine Bürgerstiftung macht ihre Proiekte öffentlich und betreibt eine ausgeprägte Öffentlichkeitsarbeit, um alten Bürgern ihrer Region die Möglichkeit zu geben, sich an den Projekten zu beteiligen.
- Eine Bürgerstiftung kann ein lokates Netzwerk innerhatb verschiedener gemeinnütziger Organisationen einer Stadt oder Region koordinieren.
- Die interne Arbeit einer Bürgerstiftung ist durch Partizipation und Transparenz geprägt. Eine Bürgerstiftung hat mehrere Gremien (Vorstand und Kontrollorgan), in denen Bürger für Bürger ausführende und kontrollierende Funktionen innehaben.
Arbeitskreis Bürgerstiftungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen
Leiter des Arbeitskreises: Nikolaus Tumer
Ansprechpartner:
lnitiative Bürgerstiftungen
Haus Deutscher Stiftungen
Mauerstraße 93, 10117 Berlin
Tet. (030) 89 79 47 – 90, Tetefax (030) 89 79 47 – 91
Buergerstiftungen@Stiftungen.org, www.die-deutschen-buergerstiftungen.de
